Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich

1.1             Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Mindset Gruppe (bestehend aus der Mindset AG und der Mindset Sdn Bhd) im Folgenden «Mindset» genannt, gelten für sämtliche Geschäfte, d.h. für alle Leistungen welche die Mindset gegenüber ihren Vertragspartnern und Auftragsgebern, nachstehend «Kunde» genannt, erbringt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfts- und Zusatzvereinbarungen, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde.


1.2             Zusammen mit den übrigen Vertragsdokumenten wie Auftragsdokumente, Leistungsspezifikation, Service Level Agreement etc. und den Anlagen, bilden die AGB den Vertrag in seiner Gesamtheit. Bei Widerspruch zwischen diesen Dokumenten gilt zunächst die jeweils individuelle Vereinbarung, die Angebotsunterlagen, dann das Service Level Agreement und dann schliesslich die AGB. Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung ist massgebend.


1.3             Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst wenn bekannt, nur dann akzeptiert, wenn im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die AGB des Kunden werden von der Mindset ausdrücklich abgelehnt, und es ist keine weitere Ablehnung der AGB des Kunden durch die Mindset erforderlich.


1.4             Änderungen der AGB werden dem Kunden mitgeteilt und gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht.


1.5             Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten, hat dies keinen Einfluss auf die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter Anwendung dieser Bedingungen abgeschlossenen Verträge. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem ursprünglichen Sinn und Zweck am nächsten kommt.


1.6             Die Angebote der Mindset sind unverbindlich und gelten als freibleibend.

2 Umfang und Inhalt der Leistungen

2.1             Die Mindset bietet Leistungen in den Bereichen Beratung, Konzeption, Design, Entwicklung, Projektmanagement und Informatik an. Die zu erbringenden Leistungen können insbesondere sein:

– Erstellung von Individualsoftware

– Verbesserung von bestehenden Systemen und Plattformen

– Digitale Produktentwicklung

– Erarbeiten von Studien, Analysen, Konzepten und Strategien

– Projektierung und Projektmanagement

– Design und Technologie Beratung

– Betrieb, Wartung und Support von Software

– Schulungen, Workshops und Moderationen

– Sonstige Dienstleistungen

 

2.2             Die Leistungen, die Mindset erbringt, erfolgen sorgfältig, auf dem neuesten Stand der Technik und gemäss der schriftlichen Aufgabenstellung. Die Regelungen des Werkvertragsrechts finden bei der Erbringung der Dienstleistungen keine Anwendung. Der Kunde trägt daher die Verantwortung für die angestrebten und erzielten Ergebnisse. Eine spezifische Vereinbarung über die Nutzung der Leistungen von Mindset für bestimmte Zwecke besteht nicht.


2.3             Es obliegt dem Kunden, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung zu prüfen. Spätere Änderungswünsche können zu Anpassungen hinsichtlich Termine und Preisen führen.


2.4             Der exakte Umfang und Inhalt der Dienstleistungen wird in Leistungsspezifikationen oder Leistungsbeschreibungen festgelegt. Mündliche Briefings werden durch eine schriftliche Bestätigung zur Grundlage für die Arbeit von Mindset. Die erste Beratung ist kostenfrei und unverbindlich.


2.5             Wird zu Test- und Implementierungszwecken ein im produktiven Betrieb bereitgestelltes System vom Kunden genutzt, trägt der Kunde die Verantwortung für die Datensicherung. Mindset übernimmt keine Verantwortung für einen möglichen Datenverlust. Allfällige Dokumentationen werden dem Kunden in elektronischer Form überreicht.


2.6             Sollte sich, während den Arbeiten herausstellen, dass die Durchführung des Auftrags gemäss der Leistungsbeschreibung tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist, ist Mindset verpflichtet, den Kunden umgehend zu informieren. Falls der Kunde die Leistungsbeschreibung nicht entsprechend ändert oder die Voraussetzungen schafft, um die Durchführung möglich zu machen, behält sich Mindset das Recht vor, die Durchführung abzulehnen. In einem solchen Fall ist es nicht erforderlich, dass die Leistung von Mindset bestimmte Anforderungen erfüllt oder bestimmte Funktionalitäten aufweist. Falls die Unmöglichkeit der Durchführung auf einem Versäumnis des Kunden oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Kunden beruht, ist Mindset berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit von Mindset angefallenen Kosten, Auslagen sowie eventuelle Abbaukosten sind vom Kunden zu ersetzen.


2.7             Mindset übernimmt keine Haftung gegenüber dem Kunden für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, die vom Kunden vorgegeben wurden.


2.8             Werkleistungen: Die schriftliche Leistungsspezifikation, die vom Kunden bereitgestellt wird oder gegen Kostenberechnung von Mindset aufgrund der zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen erstellt wird, bildet die Grundlage für die Erstellung. Der Kunde ist verpflichtet, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung zu überprüfen. Spätere Änderungswünsche können zu Termin- und Preisänderungen führen. Sofern nicht anders vereinbart, verbleibt der Quellcode samt allen Rechten, die nicht für die Verwendung des Werkes erforderlich sind, bei Mindset, und wird nicht an den Kunden übertragen.


2.9             Angebote von Mindset behalten ihre Gültigkeit für einen Zeitraum von 30 Tagen. Alle Rechte an Angeboten, Konzepten, Entwürfen und Präsentationen bleiben im Besitz von Mindset, und dem Kunden werden keine Nutzungsrechte daran gewährt.

3 Termine, Lieferfristen und Erfüllungsort

3.1             Mindset strebt an, die vereinbarten Termine für die Fertigstellung möglichst genau einzuhalten.


3.2             Jegliche Änderungen oder zusätzliche Leistungen im Rahmen eines bestehenden Auftrags bedürfen der Schriftform und werden erst nach einer separaten Auftragsbestätigung durch Mindset wirksam. Einer derartigen Verlängerung der Projektlaufzeit stimmt der Kunde ausdrücklich zu.


3.3             Vereinbarte Lieferfristen und Erfüllungstermine dienen lediglich als Annäherung und sind unverbindlich.


3.4             Die Einhaltung der angestrebten Erfüllungstermine ist von der termingerechten Bereitstellung aller notwendigen Arbeiten und Unterlagen durch den Kunden abhängig, insbesondere der akzeptierten Leistungsbeschreibung. Der Kunde ist verpflichtet, in angemessenem Umfang zur erfolgreichen Durchführung des Projekts beizutragen.


3.5             Verzögerungen in der Lieferung oder Kostensteigerungen, die aufgrund fehlerhafter, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben und Informationen des Kunden oder aufgrund nicht rechtzeitiger Bereitstellung von Unterlagen entstehen, liegen nicht in der Verantwortung von Mindset und können nicht zu Verzögerungen seitens Mindset führen. Jegliche daraus resultierenden Mehrkosten und Nachteile trägt der Auftraggeber.


3.6             Bei Aufträgen, die aus mehreren Einheiten oder Programmen bestehen, behält sich Mindset das Recht vor, Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu stellen.


3.7             Sofern kein besonderer Erfüllungsort schriftlich vereinbart wurde, gilt als Erfüllungsort an den Geschäftssitzen der Mindset oder remote.


3.8             Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass eine Überschreitung des vereinbarten Enddatums um bis zu 25% der ursprünglichen Projektdauer akzeptiert wird. Sollte eine solche Überschreitung eintreten, wird der Vertragspartner umgehend informiert. Für diese Verlängerung entstehen dem Vertragspartner keine zusätzlichen Kosten.

4 Pflichten und Verantwortlichkeiten der Mindset

4.1             Mindset verpflichtet sich dazu, Mitarbeiter sorgfältig auszuwählen, ihre fachmännische Arbeitsweise zu gewährleisten und sie entsprechend zu überwachen. Auf Anfrage des Kunden teilt Mindset diesem die Projektorganisation mit, einschließlich der Namen und Funktionen der verantwortlichen Mitarbeiter.


4.2             Falls die Leistungserbringung die Nutzung von ICT-Infrastruktur erfordert, setzt Mindset in der Regel ihre eigenen Systeme ein, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Bei Bedarf an speziellen Systemen oder Software erfolgt die Abstimmung über separate Vergütungen.


4.3             Mindset kann zur Leistungserbringung ohne Zustimmung des Kunden sachkundige Dritte, insbesondere mit ihr verbundene Unternehmen, zur Durchführung von Aufgaben einsetzen, sofern nicht zwingende Gründe eine direkte Umsetzung durch Mindset selbst erfordern oder dies ausdrücklich vom Kunden gewünscht wird.


4.4             Ebenso ist Mindset berechtigt, für die Leistungserbringung künstliche Intelligenz oder vergleichbare Software zu verwenden.


4.5             Mindset informiert den Kunden regelmässig und auf Anfrage schriftlich über den Fortschritt des Projekts. Bei Vergütung nach Aufwand wird dem Kunden das Verhältnis zwischen Arbeitsfortschritt und angefallenen Kosten transparent dargelegt.


4.6             Mindset informiert den Kunden frühzeitig über Schwierigkeiten, die die vertragsgemässe Erfüllung gefährden oder zu unzweckmässigen Lösungen führen könnten. Im Falle aussergewöhnlicher Ereignisse benachrichtigt Mindset den Kunden umgehend.

5 Pflichten des Kunden

5.1             Der Kunde bezahlt die festgelegten Vergütungen für die von Mindset erbrachten Leistungen fristgerecht.


5.2            Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm bereitgestellten Inhalte auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Im Falle von Ansprüchen Dritter gegen Mindset aufgrund solcher Inhalte verpflichtet sich der Kunde, Mindset vollständig von jeglichem Schaden und jeglichen Klagen freizustellen.

6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1               Die Leistungen von Mindset werden, sofern nicht ausdrücklich anders festgelegt, nach tatsächlichem Aufwand vergütet. Dies gilt auch bei einem aufgeführten Kostenrahmen, dem die Bedeutung einer Planungsgrundlage zukommt (Circa-Preis).
6.2               Die geltenden Ansätze (inkl. allfällige Überzeitzuschläge) sind schriftlich angegeben.
6.3               Mindset ist berechtigt, die Höhe der Ansätze einmal jährlich den veränderten Kostenfaktoren wie Lohn, Material, Steuern, Abgaben anzupassen. Solche Änderungen treten frühestens 3 Monate nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden in Kraft.
6.4             Sollte eine Pauschalvereinbarung für die erbrachten Leistungen getroffen werden, werden die entsprechenden Beträge und Zahlungsmodalitäten schriftlich festgehalten.
6.5             Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber separat, basierend auf den aktuellen Sätzen, in Rechnung gestellt. Die Wegzeiten werden als Arbeitszeit betrachtet. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und andere Reiseausgaben werden gesondert ausgewiesen und sind nicht in den Kosten für die Reisezeit enthalten. Diese Regelung gilt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, auch bei einem festgelegten Pauschalpreis.
6.6             Die Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt netto zahlbar.
6.7             Rechnungen, die innerhalb der Zahlungsfrist nicht schriftlich beanstandet werden, gelten als anerkannt.
6.8             Die Nichteinhaltung der Zahlungsfrist führt ohne ausdrückliche Mahnung zum Zahlungsverzug, wodurch Mindset Anspruch auf 8% Verzugszinsen erhält.
6.9             Mindset behält sich das Recht vor, die vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise einzustellen in den folgenden Fällen:
– Höhere Gewalt

– Behördliche Anordnungen

– Nichtzahlung (OR 82)

– Zahlungsunfähigkeit oder Konkurseröffnung.

7 Projektmanagement

7.1             Alle Projekte werden von Mindset agil abgewickelt.


7.2             Der Kunde arbeitet im agilen Projektmanagement kooperativ während der Planungsphase und der iterativen Weiterentwicklung mit. Die Umsetzung des agilen Projektmanagements nach den Vorgaben von Mindset ist daher integraler Bestandteil jeder Zusammenarbeit.

8 Mitwirkungspflicht des Kunden

8.1             Ein wichtiger Erfolgsfaktor für die Leistungserbringungen von Mindset ist die aktive Mitwirkung des Kunden. Durch diese Mitwirkung stellt der Kunde die notwendigen Voraussetzungen sicher, die für die ordnungsgemässe Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind. Soweit erforderlich wird der Kunde insbesondere:
– rechtzeitig die benötigten Ansprechpartner und Mitarbeiter für Workshops, Meetings, Implementierung, Abnahme und Schulungen zur Verfügung stellen.

– auf Anfrage Mindset die Projektorganisation, einschliesslich der Namen und Funktionen der verantwortlichen Mitarbeiter mitteilen.

– Mindset frühzeitig über besondere technische Anforderungen sowie geltende gesetzliche, behördliche oder andere Vorschriften, die für die Vertragserfüllung und die Nutzung der Produkte relevant sind, informieren.

– alle erforderlichen Dokumente, Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stellen und den Mitarbeitern von Mindset angemessenen Zugang zu den eigenen Systemen, Räumen und relevanten Systemen gewähren.

8.2             Sollten die Mitwirkungspflichten nicht oder nur teilweise erfüllt werden, können dadurch Terminverzögerungen und Kostensteigerungen entstehen. Diese sind vom Auftraggeber zu verantworten.

9 Projektabnahme

9.1             Die Leistung von Mindset gilt als abgeschlossen, wenn alle schriftlich festgelegten Aktivitäten zur Auftragserfüllung ohne Mängel durchgeführt und geliefert wurden.


9.2             Individuell erstellte Software oder Programmanpassungen erfordern für das entsprechende Programmpaket eine Programmabnahme innerhalb von maximal 10 Werktagen nach Lieferung durch den Kunden. Wenn der Kunde die Programmabnahme innerhalb dieses Zeitraums nicht durchführt, wird die gelieferte Software zum Ende dieses Zeitraums als abgenommen betrachtet. Bei der tatsächlichen Nutzung der Software im operativen Betrieb durch den Kunden gilt die Software in jedem Fall als abgenommen.


9.3             Wenn ein funktionsfähiges System vereinbart ist, kann der Kunde die Vorführung der festgelegten Erfüllungskriterien durch Mindset fordern.


9.4             Eventuell auftretende Mängel, definiert als Abweichungen von der schriftlich festgelegten Leistungsbeschreibung, sind vom Kunden ausführlich schriftlich an Mindset zu melden. Mindset setzt sich umgehend für eine schnelle Behebung der Mängel ein.


9.5             Wenn innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung keine unterzeichnete Mängelliste bei Mindset eingegangen ist, gilt die Lieferung oder der Auftrag als erfüllt und abgenommen.


9.6             Im Falle schriftlich gemeldeter wesentlicher Mängel, die die Aufnahme oder Fortführung des operativen Betriebs verhindern, ist eine erneute Abnahme nach Mängelbeseitigung erforderlich.


9.7             Der Kunde ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software aufgrund geringfügiger Mängel abzulehnen.

10 Rechte bezüglich der erbrachten Leistungen

10.1             Schutz- und Nutzungsrechte
Die Schutzrechte verbleiben bei Mindset. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung hat der Kunde Anspruch auf Aushändigung eines Exemplars des allfällig erstellten Arbeitsresultates. Der Kunde ist diesfalls befugt, das Arbeitsresultat auf unbeschränkte Dauer zu eigenen Zwecken zu nutzen.

Mindset ist berechtigt, ihre Urheberschaft an den von ihr geschaffenen Werken in einer von ihr zu bestimmenden Form zu bezeichnen.

 

10.2             Geistiges Eigentum
Mindset behält sich sämtliche geistigen Eigentumsrechte an den von ihr erbrachten Leistungen, insbesondere an Konzepten, Studien, Analysen, Strategien, Software, Designs und anderen Werken, vor.
Der Kunde erwirbt an den erbrachten Leistungen nur die im Vertrag ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf der schriftlichen Zustimmung der Mindset.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die von der Mindset erbrachten Leistungen oder Teile davon ohne schriftliche Zustimmung der Mindset zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu veröffentlichen, zu bearbeiten oder Dritten zugänglich zu machen.


10.3             Know-how
Mindset hat das Recht, Ideen, Methoden, Konzepte und Verfahren in Bezug auf Informationsverarbeitung, welche er bei der Ausführung von Dienstleistungen allein oder zusammen mit dem Personal des Kunden gewonnen hat, bei der Erbringung von Dienstleistungen ähnlicher Art für andere Kunden zu verwenden.


10.4             Quellcode
Sofern nicht anders vereinbart, verbleibt der Quellcode der erstellten Programme sowie sämtliche damit verbundenen Nutzungsrechte, die für die vertragsgemässe Verwendung nicht erforderlich sind, bei Mindset und wird nicht an den Kunden weitergegeben.

Es sei festgehalten, dass Mindset, im Interesse einer besonders effizienten und kostengünstigen Erfüllung des Auftrags, gegebenenfalls auf Software zurückgreift, die als Open-Source-Software verfügbar ist. Der Quellcode dieser Software kann von Mindset weiterentwickelt werden. Unabhängig von dem Kunden eingeräumten Rechten behält sich Mindset das Recht vor, den weiterentwickelten Quellcode der Open-Source-Software an die Quelle, von der Mindset ihn bezogen hat, zurückzugeben und dieser Quelle die gleichen Rechte am Quellcode einzuräumen, die Mindset am ursprünglichen Quellcode gewährt wurden.

11 Rücktrittsrecht

11.1             Sollte der Kunde ausserhalb der laufenden Betreuung Änderungen oder Abbrüche von Aufträgen, Arbeiten oder Planungen vornehmen, ist er verpflichtet die entstehenden Kosten zu ersetzen, einschliesslich eventueller Provisionen und Honorare. Mindset wird von sämtlichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.


11.2             Vereinbarungen hinsichtlich durch Mindset freizustellenden Ressourcen sind unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten jeweils zum Quartalsende schriftlich kündbar.


11.3             Bei einer nicht rechtzeitigen Annullierung des Auftrags durch den Kunden hat dieser die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen von Mindset gemäss vereinbartem Honorar vollständig zu vergüten. Zudem beträgt die Konventionalstrafe in diesem Fall 20% des ursprünglich vereinbarten Auftragsvolumens.

12 Gewährleistung, Wartung und Änderungen

12.1             Mindset sichert zu, dass die Software gemäss den Angaben in der begleitenden Dokumentation funktioniert, sofern sie auf dem im Vertrag festgelegten Betriebssystem verwendet wird.


12.2             Mindset garantiert nicht, dass die Software vollständig fehlerfrei ist oder ununterbrochen läuft. Im Falle eines Mangels, der die Nutzung der Software wesentlich beeinträchtigt, behält sich Mindset das Recht vor, nach eigenem Ermessen den Mangel zu beheben.


12.3             Jegliche Beanstandungen bezüglich Mängel müssen schriftlich oder per E-Mail unter genauer Angabe des Mangels vorgebracht werden.


12.4             Wenn es zu einem Gewährleistungsfall kommt, wird zunächst versucht, den Mangel zu beheben, bevor über eine Preisminderung oder eine Vertragsauflösung nachgedacht wird.


12.5             Mindset wird berechtigte Mängelrügen in angemessener Zeit beheben. Der Kunde ist verpflichtet, Mindset alle erforderlichen Informationen und Zugriffe zur Untersuchung und Behebung der Mängel zu gewähren. Mindset übernimmt keine Haftung für Fehler oder Schäden, die auf unsachgemässe Handhabung, Änderungen am Betriebssystem, Schnittstellen oder Parameter, ungeeignete Organisationsmittel und Datenträger, abweichende Betriebsbedingungen oder Transportschäden zurückzuführen sind.


12.6             Gewährleistungsansprüche für Dienstleistungen oder Funktionen im Rahmen agiler Softwareentwicklung können nur geltend gemacht werden, wenn sie schriftlich spezifizierten Anforderungen und Akzeptanzkriterien entsprechen. Der Kunde muss Fehler klar beschreiben und alle relevanten Unterlagen bereitstellen. Jegliche Veränderungen an der Software seitens des Kunden oder Dritter führen zum Erlöschen jeglicher Gewährleistungsansprüche.


12.7             Der Kunde muss Mängel während der begrenzten Gewährleistungsfrist nachweisen, um Ansprüche geltend zu machen.


12.8             Mindset ist nur verpflichtet, Mängel zu beheben, die auf bestimmte Gründe zurückzuführen sind, wie zum Beispiel Abweichungen von definierten Anforderungen oder Programmierfehler aufgrund falscher Methoden.

12.9             Kosten für Unterstützung, Fehlerdiagnose und -behebung, die vom Kunden zu verantworten sind, sowie alle anderen Korrekturen und Änderungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Fehler, die durch Änderungen seitens des Kunden oder Dritter verursacht wurden.

12.10      Wenn Änderungen oder Ergänzungen an bestehender Software vorgenommen werden, gilt die Gewährleistung nur für diese Änderungen oder Ergänzungen, nicht aber für die ursprüngliche Software. Kostenlose Software und Dienstleistungen (wie Testversionen) sind von dieser Gewährleistung ausgeschlossen.

Sollten vom Kunden gemeldete Mängel nicht unter die Gewährleistung fallen, trägt der Kunde die entsprechenden Kosten für die Fehlerbehebung.

12.11      Für Dienstleistungen wie Beratung und Unterstützung trägt der Kunde die Verantwortung für die erzielten Ergebnisse; Gewährleistungsansprüche sind hier nicht möglich.


12.12      Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von sechs (3) Monaten nach Übergabe, auch wenn die Mängel zu diesem Zeitpunkt nicht erkennbar waren.


12.13      Jegliche Gewährleistungsansprüche von Mindset entfallen, wenn die Software nachträglich durch den Kunden oder Dritte verändert wurde.

13 Haftung

13.1             Mindset haftet gegenüber dem Auftraggeber für nachweislich von ihm verschuldete Schäden lediglich im Falle grober Fahrlässigkeit. Diese Regelung gilt entsprechend für Schäden, die durch von Mindset beauftragte Dritte verursacht werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen. Im Falle von nachweislich verschuldeten Personenschäden haftet Mindset uneingeschränkt. Die Haftung für mittelbare Schäden, wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungskosten, Datenverluste oder Ansprüche Dritter, wird explizit ausgeschlossen.


13.2             Jede Haftung oder Verpflichtung Mindsets und seiner Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der nicht richtigen oder verspäteten Mitwirkung des Kunden, für Datenverlust und für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwendungen des Kunden oder Ansprüche Dritter wird wegbedungen.


13.3             Der Auftraggeber trägt die Beweislast dafür, dass der Schaden auf ein Verschulden von Mindset zurückzuführen ist.


13.4             Der Beauftragte haftet nicht, wenn er aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, an der zeitgerechten und sachgemässen Erfüllung von Leistungen unter diesem Vertrag gehindert wird. Die für die Erfüllung vorgesehenen Termine werden entsprechend der Dauer der Einwirkung der vom Beauftragten nicht zu vertretenden Umstände erstreckt.


13.5             Sollte Mindset bei der Erfüllung des Auftrags Dritte hinzuziehen und dadurch Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, so tritt Mindset diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. In diesem Fall wird der Auftraggeber primär diese Dritten in Anspruch nehmen.


13.6             Falls die Datensicherung als ausdrückliche Leistung vereinbart ist, bleibt die Haftung für den Verlust von Daten nicht ausgeschlossen. Die Haftung für die Wiederherstellung der Daten ist jedoch auf maximal 10 % der Auftragssumme je Schadensfall und maximal CHF 15’000.- je Schadensfall begrenzt. Jegliche weitergehenden Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.


13.7             Der Kunde übernimmt selbst die Haftung gegenüber Drittherstellern für mögliche Schutzrechtsverletzungen, die sich aus der Nutzung im Rahmen des Projekts eingesetzter Systemkomponenten ergeben.

14 Abwerbeverbot

14.1             Während der Dauer der Zusammenarbeit sowie für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung derselben wird der Kunde keine Mitarbeiter der Mindset direkt oder indirekt abwerben, anstellen, beauftragen oder anderweitig beschäftigen, es sei denn, dies erfolgt mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Mindset. Als Mitarbeiter im Sinne dieser Bestimmungen gelten alle Personen, die während der Dauer der Zusammenarbeit mit der Mindset in einem Arbeitsverhältnis standen.


14.2             Bei Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine Vertragsstrafe in Höhe von CHF 100’000.- zu zahlen.

15 Referenzen

15.1             Bei der Entwicklung von Applikationen für den Kunden ist Mindset berechtigt, den Schriftzug «Entwickelt durch Mindset» oder «Powered by Mindset» inkl. Verlinkung auf www.mindset.swiss und der Kontaktdaten in der App zu platzieren.


15.2             Mindset ist berechtigt durchgeführte Arbeiten auf www.mindset.swiss und auf den eigenen Social-Media-Kanälen als Kunden-Referenz zu publizieren.

16 Vertraulichkeit

16.1             Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Verschwiegenheit über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden.


16.2             Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus.


16.3             Ausgenommen von der Vertraulichkeitsverpflichtung sind Informationen, die ohne Verstoss gegen diese AGB allgemein bekannt sind oder von Dritten ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung erhalten wurden.

17 Schlussbestimmungen

17.1             Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.


17.2             Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Mindset. Es wird schweizerisches Recht angewendet.


17.3             Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken. 

 

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. Januar 2024 in Kraft und gelten bis auf Widerruf.